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Handgepäck im Flugzeug  

 
Handgepäck im Flugzeug
Die 2006 eingeführten verschärften Bestimmungen für das Handgepäck sollen im Jahr 2013 gelockert werden. Dann soll es wieder Möglich sein, Getränke, Parfüms und Cremes im Handgepäck mitzunehmen. Bis die Gepäckbestimmungen fürs Handgepäck jedoch gelockert werden, gelten die verschärften Richtlinien. Was darf also ins Handgepäck und was sollte besser draußen bleiben?

Checkliste für das Handgepäck

Bei einer Flugreise ist das richtige Packen besonders wichtig, denn so erspart man sich am Flughafen eine Menge Ärger und Zeit. Checklisten können bei der Reiseplanung helfen die Übersicht über das Gepäck zu behalten.


  • Flüssigkeiten, aber auch Lotions und Cremes (darunter zählt auch Zahnpasta) dürfen im Handgepäck nur in Behältnissen sein, die nicht mehr als 100 ml fassen.

  • Alle 100 ml-Behältnisse müssen in einem durchsichtigen und wiederverschließbarem Beutel sein, der nicht mehr als 1 Liter fassen darf (Tip: Gefrierbeutel mit Zipverschluss eignen sich sehr gut dafür)

  • Pro Fluggast darf nur ein Beutel mitgeführt werden, der bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden muss

  • Medikamente, Babynahrung oder sonstige Spezialnahrung können außerhalb des Plastikbeutels mitgeführt werden. Sie können auch in größeren Mengen vorhanden sein, unterliegen also nicht den 100 ml-Beschränkungen. Auch sie müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

  • Duty-Free-Artikel können nach der Sicherheitskontrolle gekauft werden und ganz normal im Handgepäck untergebracht werden.

  • Laptop, Handy, Mp3-Player und digitale Kameras dürfen ins HAndgepäck

  • Kinderwagen sind ebenfalls erlaubt, müssen beim Betreten des Flugzeugs jedoch dem Personal übergeben werden. Nach dem Flug werden sie wieder zurückgegeben.


Was darf nicht ins Handgepäck?

Einige Sportgegenstände sind verboten, wie etwa Schlittschuhe, Baseballschläger, Angelruten oder Wanderstöcke dürfen bei den meisten Airlines nicht ins Handgepäck. Genausowenig sind Waffen und Spielzeugpistolen erlaubt. Auch Behälter, die unter Druck stehen, sollten besser nicht ins Handgepäck. Brennbare und spitze Gegenstände sind ebenfalls nicht erlaubt. Darunter fallen auch Messer, Scheren, Nageslcheren, Feuerzeuge oder Streichhölzer und Pfeffersprays.
 
 
 
 

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