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Entschädigung bei Flugausfällen  

 
Entschädigung bei Flugausfällen
Eis und Schnee sorgen immer wieder zu Behinderungen im Flugverkehr und gelten bei Flugausfällen häufig als höhere Gewalt. Welche Rechte haben Passagiere, wenn sie bei schlechtem Wetter am Flughafen fest sitzen?

Flugausfälle bei schlechtem Wetter


Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht bei Flugausfällen und erheblichen Verspätungen von mehr als drei Stunden eine maximale Entschädigung von 600 Euro vor. Bei Flugverspätungen von zwei Stunden müssen die Passagiere immerhin mit Essen und Trinken versorgt werden und die Möglichkeit erhalten, Telefonate zu führen.

Bei höherer Gewalt jedoch kann eine Entschädigung nicht ohne weiteres eingefordert werden. Das ist nur möglich, wenn die Verspätung oder der Flugausfall auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen ist, wie etwa ein nicht rechtzeitiges Enteisen der Flugzeuge. Wird der Flughafen wegen des Wetters gesperrt, dann gilt das auch als höhere Gewalt und eine Entschädigung ist dann meistens nicht zu erwarten. Werden Flüge bei schlechtem Wetter, wie z.B. Schnee und Eis, gestrichen, dann haben Passagiere Anspruch entweder auf die Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zu ihrem Endziel mit dem Zug, Bus oder einem anderen Flug. Allerdings müssen sich auch Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber auf den Winter vorbereiten und der ist schließlich kein unerwartetes, plötzliches Ereignis.

Kann der Fluggesellschaft ein Mitverschulden nachgewiesen werden, etwa weil sie sich unzureichend auf die Wetterlage vorbereitet hat, dann besteht Anspruch auf Entschädigung von mehreren Hundert Euro. Diese Frage hat allerdings ein Gericht zu klären. Beim Luftfahrtbundesamt gibt es die Möglichkeit, einen Fragebogen auszufüllen. Es klärt vorab mit den Fluggesellschaften, ob der Fall der höheren Gewalt vorliegt. So können Passagiere ihre Chancen vor Gericht einschätzen.

Entschädigung bei Flugausfällen und Verspätungen

Während es bei Flugausfällen wegen schlechten Wetters meist keine Entschädigung gibt, kann bei bei Flugausfällen und Verspätungen ab drei Stunden ein Schadensersatz von bis zu 600 Euro gefordert werden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bei einem Kurzstreckenflug bis zu 1500 km stehen Passagieren 250 Euro zu. Bei 1500 bis 3500 Kilometern können 400 Euro und bei mehr als 3500 Kilometern 600 Euro Entschädigung gefordert werden.

Am besten ist es, noch am Flughafen mit der Fluggesellschaft zu verhandeln und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Auch die Schadensersatzansprüche müssen direkt bei der Fluggesellschaft eingefordert werden. Die europäische Verbraucherzentrale stellt für solche Forderungen Musterbriefe zum Download bereit. Verweigert die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung, dann muss sie vor Gericht eingeklagt werden. Zusätzlich kann auch beim Luftfahrtbundesamt Beschwerde eingereicht werden.
 
 
 
 

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